Beitrag vom 12. Juni 2024

Mähdtod verhindern – Jungtiere retten
Aber wer ist eigentlich verantwortlich?
Viele Jungtiere wurden auch in diesem Jahr erfreulicherweise bereits wieder vor dem Mähdtod gerettet. Gleichzeitig sind von den Aktiven viele Fragen gestellt worden! Wer ist zuständig? Was darf ich auf fremdem Grund und Boden? Darf ich alle Tiere retten? Gibt es einen Unterschied zwischen Wild und anderen Tieren? Und viele Fragen mehr.
Der „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet die wichtigsten Aspekte und versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten: https://www.tierpark-nordhorn.de/brachvogel-schutz…/
Mit großem Engagement und mit viel Einsatz haben viele Ehrenamtliche wie Jäger, Drohnenpiloten und andere Freiwillige viele Jungtiere gerettet. Ein toller Einsatz! Und traditionell klappt die Koordination der Jungtierrettung in den meisten Fällen sehr gut. Oftmals sind es Jäger, die den Landwirten zur Hand gehen und beim Absuchen der Wiesen und Felder helfen. Aber gerade jetzt, da sich die Jungtiersaison dem Ende entgegen neigt und viele Drohnenteams ein Resümee der diesjährigen Saison ziehen, werden uns als regionalem Arten- und Naturschutzzentrum wieder viele der oben genannten Fragen gestellt. Aus diesem Grund haben wir neben unserer Bestimmungshilfe nun auch einen „Leitfaden Jungtierrettung“ erstellt.
Denn viele der Fragen drehen sich auch um die Punkte Verantwortung und Verantwortlichkeit! Dank moderner Drohnentechnik ist die Jungtierrettung in den letzten Jahren rasant technisiert und damit auch professionalisiert worden. Und aufgrund dieses Technikeinsatzes werden heute viel mehr Jungtiere gefunden und gerettet. Aber nicht nur Jungtiere. Gerade die Zahl der gefundenen Gelege ist dank der Drohnentechnik geradezu exorbitant gestiegen. Und hier gibt es durchaus Konfliktpotential. Während Kitz und Hase als mobile Arten von der zu bearbeitenden Fläche getragen werden können und sich nach getaner Feldarbeit wieder gut zurechtfinden, funktioniert dies bei Gelegen nicht. Diese sind nicht mobil und müssen an Ort und Stelle verbleiben. Insbesondere, wenn es keine Gelege von jagdbaren Arten wie Fasan, Stockente oder Rebhuhn sind, bei denen der Jäger ein Aneignungsrecht hat und sich entsprechend kümmern kann. Denn bei Brachvogel, Kiebitz und Co. müssen die Gelege vor Ort verbleiben, auch wenn dies eine Einschränkung für den Bewirtschafter darstellt.
Diese und weitere Fragen werden im „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet, in der Hoffnung, mehr für Mensch und Tier zu erreichen: https://www.tierpark-nordhorn.de/brachvogel-schutz…/